Kurs für Erste Hilfe in Schulen und Betreuungs-Einrichtungen
Ansprechpartner
Herr
Niklas Runkel
Tel: 02652
55 29 0 21
n.runkel@mayen-koblenz.drk.de
Gunther-Plüschow-Straße 6
56743 Mendig
Die Sicherheit in der Schule und im Kinder-Garten ist sehr wichtig.
Lehrer und Betreuer müssen im Not-Fall schnell Erste Hilfe leisten.
Dafür müssen sie eine besondere Ausbildung bekommen.
Dieser Kurs ist für Lehrer und Betreuer.
Hier lernen Sie viel über Not-Fälle mit Kindern.
Dabei machen Sie viele Übungen.
So sind Sie immer gut auf einen Not-Fall vorbereitet.
Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist 2 Jahre gültig.
Sie müssen den Kurs nach mindestens 2 Jahren immer neu machen.
Das Kurs-Angebot vom Deutschen Roten Kreuz
Dieser Kurs ist für Erst-Helfer in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen.
Aber auch andere Personen können mitmachen.
Zum Beispiel wenn sie viel mit Kindern machen.
Der Kurs wird in Gruppen gemacht.
Es sind auch Gruppen mit mehr als 12 Personen möglich.
Dann macht das Deutsche Rote Kreuz den Kurs auch in Ihrer Einrichtung.
Hinweise
Nach diesem Kurs bekommen Sie einen Zettel.
Sie sind dann Erst-Helfer für Schulen und Kinder-Gärten.
Dieser Zettel ist nur 2 Jahre gültig.
Nach mindestens 2 Jahren müssen Sie wieder diesen Kurs machen.
Dazu gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.
BG-Formular
Das Formular für die Anmeldung/Abrechnung zur Aus- und Weiterbildung betrieblicher Ersthelfer (BG-Formular) finden Sie
- hier als pdf-Datei zum Ausfüllen und Ausdrucken
- hier als ausgefülltes Muster
Einige Berufsgenossenschaften haben ihr eigenes Verfahren/Formular, welches zwingend zu verwenden ist:
- Verfahren der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UK RLP)
- Verfahren der BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Verfahren der BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Stornobedingungen
Stornierungen sind grundsätzlich per E-Mail an ausbildung(at)mayen-koblenz.drk.de zu richten und werden vom DRK Kreisverband Mayen-Koblenz in gleicher Form bestätigt. Bei kurzfristiger Abmeldung (1-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 27,50 erhoben. Die volle Gebühr in Höhe von EUR 55,- wird bei Fernbleiben ohne Abmeldung fällig, unabhängig davon, weswegen der Teilnehmer nicht erscheint.