Mendiger Vortragsreihe mit dem Thema „Pflegestärkungsgesetze - das neue Begutachtungsinstrument und die Leistungen der Pflegeversicherung“
Lange haben Pflegebedürftige und Angehörige darauf gewartet, nun gilt endlich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Zum 1. Januar 2017 sind die zentralen Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft getreten. Durch die zahlreichen gesetzlichen Neuerungen ergeben sich für Betroffene und Angehörige viele Fragen:
Wie erfolgt die Zuordnung in die neuen Pflegegrade? Wie begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit? Welche Leistungen gibt es in den verschiedene Pflegegraden? Welche Übergangsregelungen gelten für Menschen mit bestehender Pflegestufe?
Diese und weitere Fragen zur Pflegeversicherung beantwortet die Juristin und Pflegeexpertin Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Ihrem Vortrag am Dienstag, 14. März von 19 bis 20.30 Uhr im Alten- und Pflegeheim Marienstift, Schulstraße 2a in Mendig.
Im Anschluss an den Vortrag sind alle Gäste zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Die Veranstaltung wird durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert und ist daher kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Veranstalter:
Die Mendiger Vortragsreihe ist ein Gemeinschaftsprojekt vom Alten- und Pflegeheim Marienstift Mendig, SKM Katholischer Verein für soziale Dienste - Betreuungsverein für Mayen und Umgebung e.V., Pflegestützpunkt Mendig/Pellenz und dem Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband Mayen-Koblenz e.V.